Allgemeine Geschäftsbedingungen

Universität Mannheim Service und Marketing GmbH

Stand: 15. Juni 2011

  1. Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen sowie Angeboten liegen ausschließlich diese AGB zugrunde.

AGB unserer Kunden und Lieferanten wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich widersprochen und haben keine Gültigkeit.

Vor und bei Abschluss des Vertrages getroffene Nebenabreden bedürfen in jedem Fall zu ihrer Wirksamkeit unseres schriftlich erklärten Einverständnisses.

  1. Angebot und Vertragsschluss

Angebote von Universität Mannheim Service und Marketing GmbH können bis zur Übergabe der Kaufsache jederzeit von uns widerrufen werden.

Angebote und Bestellungen unserer Kunden werden durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der bestellten Sache von uns angenommen. Die Frist beginnt mit Eingang der Bestellung.

Angaben in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Internetseiten und anderen Veröffentlichungen von Universität Mannheim Service und Marketing GmbH sind unverbindlich.

Eine Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von Universität Mannheim Service und Marketing GmbH.

  1. Kurse und Seminare

Die Teilnehmerzahl in unseren Kursen ist begrenzt. Bitte melden sie sich deshalb frühzeitig an.

Die Auswahl der Kurse und Seminare liegt im Verantwortungsbereich der Teilnehmerin/des Teilnehmers.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, die jeweiligen Veranstaltungsvoraussetzungen zu beachten.

Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Referenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.

Selbstverständlich informieren wir Sie sofort über den Ausfall der Veranstaltung und unterrichten Sie über einen Ersatztermin.

Alle Teilnahmeentgelte verstehen sich jeweils je Person. Für Veranstaltungen der Universität Mannheim Service und Marketing – Akademie zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

Das Teilnahmeentgelt ist bei der Anmeldung in bar oder mittels “Telecash” (wir akzeptieren EC-Cash sowie Kreditkarten von Visa, American Express sowie Eurocard/Master Charge) zu entrichten.

Das Teilnahmeentgelt kann ebenfalls per Banküberweisung innerhalb von 7 Werktagen nach der Anmeldung entrichtet werden.

Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung sind wir berechtigt, das Teilnahmeentgelt unverzüglich einzuziehen.

Skontoabzüge für Dienstleistungen, die im Rahmen unserer Kurse und Seminare erbracht werden, können wir nicht anerkennen.

Sollten Sie an einem Kurs oder Seminar nicht teilnehmen können, so teilen Sie uns dies bitte bis spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung mit.

Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen erfolgt die volle Berechnung der Veranstaltungsgebühr.

Ein Anspruch auf einen Gutschein besteht in diesem Zusammenhang nicht.

Die genannten Bedingungen gelten nicht, wenn der verhinderte Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer stellt.

Bei Kursausfall oder bei Absage des Kursteilnehmers in zwingenden Fällen (z.B. durch ärztliches Attest nachgewiesene Erkrankung) wird das Teilnahmeentgelt zurückerstattet.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise gelten inklusive der in der Bundesrepublik Deutschland gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, jedoch ohne Verpackungs-, Versand- und Transportkosten.

Aufrechnungen sind nur mit Gegenforderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Käufer steht kein Zurückbehaltungsrecht wegen bestrittener Gegenforderungen oder Gegenforderungen aus einem anderen Vertragsverhältnis zu.

Wir sind ungeachtet anderweitiger Bestimmungen des Käufers berechtigt, seine Zahlungen zunächst auf ältere Schulden, dann auf gegebenenfalls bereits entstandene Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

  1. Verzug, Schadenersatz, Selbstbelieferungsvorbehalt

Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen, behördlichen Eingriffen, Betriebsstörungen, Materialbeschaffungs- und Energieversorgungsschwierigkeiten oder sonst unvorhersehbaren außergewöhnlichen oder unverschuldeten Umständen, jeweils gleichgültig, ob diese Umstände in unserem Unternehmen oder bei unseren Unterlieferanten eintreten, verlängert die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Hiervon nicht erfasst sind die Fälle, in denen wir unsere terminliche Verpflichtung trotz Vorhersehbarkeit dieser Umstände eingegangen sind, oder mögliche oder zumutbare Maßnahmen zur Verhinderung oder Abwendung der Leistungsstörung nicht ergriffen haben oder in denen die Behinderung selbst von uns verschuldet ist. Entsprechend den vorgenannten Bestimmungen sind die genannten Umstände auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. Auf diese Bestimmungen können wir uns nur berufen, wenn wir dem Kunden den Eintritt und die voraussichtliche Dauer solcher Störungen unverzüglich mitteilen.

Im Falle der Unmöglichkeit der Lieferung unseren Zulieferanten sind wir berechtigt innerhalb von drei (3) Tagen nach Bestellung vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn dem Kunden wegen einer Verzögerung, die von uns zu vertreten ist, ein Schaden erwächst, so ist er zum Schadenersatz berechtigt. Die Höhe des Schadens ist begrenzt auf

ein (1) Prozent für jede volle Woche des Verzuges – einzelne Tage Bruchteilig -, höchstens zehn (10) Prozent des Vertragswertes.

Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung nach Abschnitt 10 dieser Liefer- und Verkaufsbedingungen.

Stellt der Kunde von ihm zu beschaffende Leistungen nicht zur Verfügung, oder übermittelt er eine notwendige Information nicht rechtzeitig, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit entsprechend.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so haben wir die Wahl, Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bankzinsen oder in Höhe von fünf (5) Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, niedrigere Verzugszinsen zu zahlen, sofern er eine niedrigere Belastung nachweist.

Stehen uns wegen Nichtabnahme der Ware durch den Kunden Schadenersatzansprüche zu, so können wir zehn (10) Prozent der Auftragssumme vom Kunden Als Schadenersatz verlangen.

Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

  1. Gefahrübergang

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den vereinbarten Erfüllungsort versand, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer, Versandbeauftragten oder Abholer auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn wir die Versandkosten selbst übernehmen.

Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Bereitstellung der Ware zum Versand auf den Kunden über.

Transportschäden müssen der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Ware beim Kunden angezeigt werden.

  1. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich etwaiger Nebenforderungen vor.

Eine Weiterveräußerung an Dritte vor vollständiger Bezahlung ist dem Käufer ausdrücklich nicht gestattet, außer es gehört zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden, an Dritte weiterzuveräußern.

Kommt der Kunde mit einer Zahlungsfrist oder der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks ganz oder teilweise in Verzug oder verhält er sich in sonstiger Weise grob vertragswidrig, so sind wir zur Rücknahme der Eigentumsvorbehaltsware nach Mahnung berechtigt. Dies gilt auch, wenn beim Kunden eine Überschuldung oder Zahlungseinstellung vorliegt, die Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens über sein Vermögen beantragt wird oder sonst eine wesentliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse eintritt.